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   BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18   

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https://dejure.org/2018,35086
BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18 (https://dejure.org/2018,35086)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2018 - 4 StR 270/18 (https://dejure.org/2018,35086)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2018 - 4 StR 270/18 (https://dejure.org/2018,35086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier: Computerbetrug)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier: Computerbetrug)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18
    Es handelt sich somit nicht um eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen einen zu seinen Gunsten gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, NStZ 2008, 158; siehe auch Beschluss vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18
    Die antragswidrig unterbliebene Erstreckung steht einer Beschlussentscheidung ebenfalls nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, NStZ 1996, 328, 329; Schmitt in MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15

    Verfall von Wertersatz beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18
    Es handelt sich somit nicht um eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen einen zu seinen Gunsten gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, NStZ 2008, 158; siehe auch Beschluss vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15).
  • BGH, 28.01.2022 - 6 StR 626/21

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Eine Herabsetzung des Betrages der gesamtschuldnerischen Haftung beim Angeklagten N. kommt indes nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 270/18).
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